Autoren
Abstract
Im Mittelpunkt der vorliegenden Studie stehen finanzielle Leistungszusagen, die Kapitalanlagegesellschaften im Rahmen der Entnahmephase von Altersvorsorgeverträgen (auch als Riester-Verträge bezeichnet) gegenüber dem Vertragspartner abgeben. Nach dem Alterszertifizierungsgesetz muss der Produktanbieter von Riester-Verträgen während der gesamten Entnahmephase gleichbleibende oder im Zeitablauf steigende Auszahlungen an den Vertragspartner sicherstellen. Für die Einhaltung dieser Leistungszusage haftet er im Zweifel mit seinem Eigenkapital und muss folglich angemessene Eigenmittel vorhalten. Aktuell existieren keine expliziten Regelungen der Aufsichtsbehörde, welche die Eigenmittelanforderungen von investmentbasierten Altersvorsorgeverträgen in der Entnahmephase umfassen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Lücke zu schließen. Dazu werden zunächst die finanzwirtschaftlichen Besonderheiten von Leistungszusagen in der Entnahmephase aufgezeigt, ein konzeptioneller Vorschlag sowie die konkrete methodische Ausgestaltung eines aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalsystems diskutiert und schließlich die Wirkungsweise eines solchen Systems im Rahmen einer Simulationsstudie aufgezeigt. (JEL G11, G22, G23, G28, K23)
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